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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Publicitas International als PDF.


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
der Publicitas International AG
 

A.       ANWENDBARKEIT

1.       Geschäftsbeziehung zu Inserenten

1.1.     Die Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen
(Insertionsvertrag) zwischen Publicitas International AG und einem Inserenten. Gegenüber Publicitas International AG handeln Werbe-, Media- oder PR-Agenturen im Namen und auf Rechnung des Inserenten. Gegenüber Verlagen handelt Publicitas International AG in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

1.2.     Der Insertionsvertrag beinhaltet insbesondere die Disposition (Einzeldisposition, Wieder­holungsaufträge und Mengenabschlüsse) von Inseraten, Werbebeilagen und Beiheftern (nachfolgend Inserate) durch Publicitas International AG.


2.       AGB des Inserenten

2.1.     Die AGB des Inserenten, dessen Agentur und/oder seiner Verbände werden nicht anerkannt. Sie sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch für Publicitas International AG nicht verbindlich.


3.       Anwendbares Recht

3.1.     Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für den Insertionsvertrag die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff OR).

 

B.       VERTRAGSABSCHLUSS, -ABWICKLUNG

4.       Form

4.1.     Mündlich und telefonisch erteilte Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie durch Publicitas International AG schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Elektronische oder in digitaler Form an Publicitas International AG oder an den Verlag übermittelte Insertionsaufträge sind nur verbindlich, wenn eine rechtsgültige digitale Signatur verwendet wurde.


5.       Insertionstarife - Berechnungsgrundlage

5.1.     Zur Anwendung gelangen die jeweils gültigen Originaltarife in lokaler Währung und Rabatte der betreffenden Verlage zzgl. MwSt.

5.2.     Änderungen der Preise, Rabatte und der MwSt treten auch bei laufenden Dispositionen sofort in Kraft. In diesem Falle hat der Inserent nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

5.3.     Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung der Online Kampagnen sowie für die Rechnungsstellung gilt die Auswertung des Site Ad-Management Tools. 

6.       Zusätzliche Kosten

6.1.     Bezüglich Beratungs-, Kreations-, Planungs- oder administrativer Dienstleistungen der Publicitas International AG gelten deren jeweils gültige Dienstleistungstarife, zuzüglich MwSt. Diese sind auf der Website: www.publicitas.com/switzerland  verfügbar.

6.2      Ausserordentliche Aufwendungen plus MwSt werden zusätzlich verrechnet. Als solche gelten: Express-, Zoll- und Kuriergebühren,  Auftrags­mutationen, nachträgliche Neugruppierungen von Rechnungen, Zwischenstandsmeldungen für laufende Dispositionen, Fremdleistungen, aufwendige Media-Planungen, aufwendige Belegserstellungen usw. Die Kosten für den Versand/Zoll von Druckmaterial trägt der Inserent.

6.3.     Bei Anzeigen wird eine Unkostenpauschale pro Titel gemäss gültigem Dienstleistungstarif erhoben, zuzüglich MwSt.

 
7.       Mengenabschlüsse, Wiederholungsrabatte, Konzernabschluss

7.1.     Für die Gewährung von Mengen-, Wiederholungs- und Konzern­abschlussrabatten gelten die Bestimmungen der jeweiligen Verlage.

 
8.       Verlegerrecht

8.1.     Die Verlage und Publicitas International AG behalten sich vor, Änderungen der Inserate­inhalte zu verlangen oder Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Erotik, Partnervermittlung, Heilmittel, Finanz, Tabak u.a.

8.2.     Die Verlage können aus technischen Gründen für bestimmte Daten vorgeschriebene, aber dem Inhalt nach nicht unbedingt termin­gebundene Inserate ohne vorherige Benachrichtigung in der Regel um eine Ausgabe vor- oder zurückverschieben.

8.3.     Die Verlage können Inserate mit der Bezeichnung "Inserat" versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen.

8.4.     Die Verlage können grundsätzlich über die Platzierung der Inserate bestimmen. Platzierungswünsche des Inserenten können nur unverbindlich entgegengenommen werden.

8.5.     Insertionsaufträge für Werbebeilagen und Beihefter sind für die Verlage erst nach Genehmigung eines Musters bindend.

8.6.     Rubrizierte Inserate können in der jeweiligen Rubrik abgedruckt werden, ohne dass dies der ausdrücklichen Zustimmung des Inserenten bedarf.


9.       Chiffreinserate

9.1.     Publicitas International AG verpflichtet sich zur Wahrung des Chiffregeheimnisses. Vorbehalten bleiben namentlich folgende Fälle: Publicitas International AG kann Aufsichts- und Strafverfolgungs­behörden oder Personen, die einem Chiffreinserenten ihre Personendaten mitgeteilt haben und im Nachhinein wegen nicht zurückgesandter Unterlagen ihr Auskunftsrecht wahrnehmen wollen, die Identität des Chiffreinserenten bekanntgeben.

9.2.     Publicitas International AG braucht insbesondere Werbesendungen, Vermittlungs- und anonyme Angebote nicht an den Chiffreinserenten weiterzuleiten. Zu diesem Zweck kann sie eingehende Angebote öffnen und überprüfen.

9.3.     Für Chiffreinserate wird pro Titel eine Gebühr gemäss gültigem Dienstleistungstarif zuzüglich MwSt erhoben. Ausserordentliche Aufwendungen werden zusätzlich verrechnet.

9.4.     Die Verantwortung für die Rücksendung von eingesandten Dokumenten obliegt dem Chiffreinserenten.


10.      Korrekturabzüge

10.1.   Korrekturabzüge werden für Inserate geliefert soweit dies der betreffende Verlag vorsieht und es der Inserent ausdrücklich verlangt (gemäss Dienstleistungstarif zuzüglich MwSt).  Fehlerkorrekturen werden nur zu den Bedingungen des betreffenden Verlages berücksichtigt.


11.      Druckmaterial

11.1.     Dem Inserent obliegt die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigetextes und der Druckunterlagen. Publicitas International AG haftet nicht für Verzögerung, Verlust, Zerstörung oder sonstige Transportschäden, wenn das Material ordnungsgemäss zum Versand gebracht wurde. Für die digitale Anlieferung von Druckmaterial gelten die Bestimmungen zur immateriellen Druckmaterialübermittlung des Verlegers. Publicitas International AG übernimmt keine Haftung bei Verlust von Daten bei elektronischer Übermittlung.

11.2.     Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist der Verlag bzw. Publicitas International AG für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial (Reinzeichnungen, Filme, Fotos, digitale Speicherungen, etc.) weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.


12.      Belege

12.1.   Für kommerzielle Inserate hat der Inserent Anspruch auf ein unentgeltliches Belegexemplar oder ein Seitenbeleg oder ein elektronischer Beleg (E-Voucher) (je nach Verfügbarkeit eines solchen und nach Regelung des jeweiligen Verlages). Für Kleininserate (z.B. rubrizierte Inserate) wird ein Beleg nur auf ausdrücklichen Wunsch des Inserenten und gegen eine Unkostenpauschale gemäss speziellem Tarif geliefert. Falls der Verlag keine Belegexemplare, Seitenbelege oder E-Voucher zur Verfügung stellt, kann Publicitas International AG nicht für die Beschaffung eines Belegs verantwortlich gehalten werden. Die Rechnung ist auch ohne Beleg zur Zahlung fällig.


13.      Zahlungskonditionen

13.1.     Die Rechnungen werden in der Regel in CHF ausgestellt. Für kommerzielle Inserate wird, sofern bei Auftragserteilung vereinbart, in der Tarifwährung des Verlages verrechnet. Massgeblich ist der zum Zeitpunkt der Abrechnung durch Publicitas International AG verwendete Wechselkurs, welcher einen Risikozuschlag enthält. Ausserdem werden Kursdifferenzen, die sich aus der Überschreitung des Zahlungstermins ergeben, nachbelastet.

13.2.     Bei der Disposition von Gelegenheitsinseraten wird Vorauszahlung verlangt. Publicitas International AG behält sich vor, Aufträge nicht auszuführen, wenn der entsprechende Zahlungs­eingang bis zum Anzeigenannahmeschluss des Verlages nicht gesichert ist.

13.3.     Bei allen übrigen Dispositionen gilt in der Regel eine Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug.

13.4.     Auf verfallenen Rechnungen wird ein von Publicitas International AG festgelegter Verzugs­zins von 6% belastet. Mahnkosten von CHF 30 je Mahnschreiben werden vom Schuldner getragen. 

13.5.     Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlungsprovisionen.


14.      Vorzeitige Vertragsauflösung

14.1.     Stellt ein Insertionsorgan während der Vertrags­dauer sein Erscheinen ein, kann Publicitas International AG ohne Ersatzverpflichtung vom Insertionsvertrag zurücktreten.

14.2.     Dies entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate.


C.       HAFTUNG VON PUBLICITAS INTERNATIONAL AG   

15.      Fehlerhaftes Erscheinen, Nichterscheinen

15.1.     Reklamationen wegen fehlerhaften Erscheinens oder Nichterscheinens sind innerhalb der Zahlungsfrist bei Publicitas International AG anzubringen.

15.2.     Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigt oder ist ein Termin­inserat nicht erschienen, kommen in der Regel die Bestimmungen des jeweiligen Verlages zur Anwendung.

15.3.     Sämtliche weitergehenden Ansprüche als die in Ziff. 15.2 genannten wegen fehlerhaften Erscheinens, Nichterscheinens oder aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Die Haftung der Publicitas International AG wird soweit als gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen.  
 

D.     HAFTUNG DES INSERENTEN

16.      Haftung bezüglich Inhalt der Inserate

16.1.   Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregeln in den Ländern der Publikation einzuhalten und dafür Publicitas International AG und dem Verlag verantwortlich zu sein.
  

E.       WEITERVERARBEITUNG VON INSERATEN

17.      Verwendung von Inseraten für Online-Dienste

17.1.     Der Inserent erklärt sein Einverständnis, dass Publicitas International AG oder der Verlag die Inserate in eigene oder fremde Online-Dienste einspeisen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Inserent kann sein Einverständnis jederzeit zurückziehen. Er nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen und somit die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit seiner Personendaten nicht garantiert ist.

17.2.     Die nicht autorisierte und ohne gewichtige Eigenleistung erfolgende Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespeisten Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt Publicitas International AG insbesondere das Recht, nach Rücksprache mit dem Verlag mit geeigneten Mitteln dagegen vorzugehen.

 

F.       GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

18.   Gerichtsstand ist Basel. Es wird ausschliesslich schweizerisches Recht angewendet.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1.1.2009 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF.

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